AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PROLOG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Meister Adorf Elektro, Inhaber Lutz Adorf, Einzelunternehmer, Franzstr. 28, 52064 Aachen (nachfolgend „Meister Adorf Elektro“ oder „wir“) und seinen Kunden. Sie regeln den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung von Verträgen und sind Bestandteil jedes zwischen Meister Adorf Elektro und seinen Kunden geschlossenen Vertrages.
Unsere AGB werden dem Kunden spätestens bei Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und gelten als vereinbart, wenn sie im Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem anderen Vertragsdokument einbezogen werden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Änderungen dieser AGB behalten wir uns vor. Sie werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht.

1. Geltungsbereich

1.1. Anwendungsbereich der AGB

Diese AGB gelten für alle Verträge, die Meister Adorf Elektro mit seinen Kunden abschließt. Sie umfassen insbesondere:
B2C-Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Verbraucher sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
B2B-Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Dienstleistungen, insbesondere Elektroinstallationen, Reparaturen, Wartungen, Prüfungen, und ähnliche Leistungen, die im Rahmen der Tätigkeit von Meister Adorf Elektro erbracht werden.

1.2. Einschluss von VOB-Regelungen

Für Dienstleistungen, die Bauleistungen im Sinne der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) darstellen, gelten die Vorschriften der VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Regelungen der VOB/B werden Vertragsbestandteil, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

1.3. Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Meister Adorf Elektro hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4. Einbeziehung zusätzlicher Regelungen

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Ergänzende Bestimmungen, die speziell auf den jeweiligen Vertrag zugeschnitten sind, gelten ebenfalls vorrangig, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.

1.5. Geltung für Online- und Offline-Verträge

Diese AGB gelten gleichermaßen für Verträge, die online, per E-Mail, telefonisch oder in den Geschäftsräumen von Meister Adorf Elektro abgeschlossen werden.

1.6. Sprachversion und Rechtswahl

Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aachen.

2. Vertragsschluss

2.1. Allgemeine Regelungen zum Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen Meister Adorf Elektro und dem Kunden kommt durch mündliche, telefonische oder schriftliche Beauftragung seitens des Kunden und deren Annahme durch Meister Adorf Elektro zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch die Aufnahme der Ausführung der beauftragten Leistungen erfolgen.

2.2. Vertragsschluss ohne individuelles Angebot

Wird ein Auftrag ohne vorangehendes individuelles Angebot erteilt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Meister Adorf Elektro. Diese wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

2.3. Vertragsschluss auf Grundlage eines individuellen Angebots

Für individuell ausgearbeitete Angebote gilt:

a) Angebote von Meister Adorf Elektro sind für die Dauer von vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum bindend, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist.

b) Nach Ablauf dieser Frist behält sich Meister Adorf Elektro das Recht vor, das Angebot auf Grundlage aktueller Marktentwicklungen, Materialpreise und anderer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen anzupassen.

c) Der Vertrag kommt durch die mündliche, telefonische oder schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

2.4. Verbindlichkeit von mündlichen und telefonischen Absprachen

vMündliche und telefonische Absprachen sind für beide Parteien verbindlich, sofern sie durch Meister Adorf Elektro bestätigt oder die Leistungen wie vereinbart ausgeführt werden.

2.5. Ergänzende Bestimmungen für Unternehmerkunden (B2B)

Unternehmerkunden wird empfohlen, Aufträge schriftlich zu bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden. Angebote für Unternehmer enthalten keine Umsatzsteuer, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben.

2.6. Annahmevorbehalt

Meister Adorf Elektro behält sich vor, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn:

a) die angefragte Leistung außerhalb des angebotenen Leistungsspektrums liegt,

b) Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen oder

c) die Ausführung des Auftrags aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Preise und Währung

Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und beinhalten 19% Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Es fallen keine zusätzlichen Versandkosten an, es sei denn, es handelt sich um einen Versand von Materialien oder Geräten, bei dem separate Versandkosten anfallen können. Diese werden dem Kunden vorab mitgeteilt.

3.2. Fahrtkosten

Für Anfahrten zu den jeweiligen Einsatzorten gelten folgende Pauschalen: Innerhalb Aachen: 29 EUR Innerhalb der Städteregion Aachen: 39 EUR Außerhalb von Aachen (ab 5 km): 39 EUR zzgl. 0,60 EUR pro weiterem gefahrenen Kilometer.

3.3. Zahlungsbedingungen

a) Zahlungsziel und Zahlungsweise: Bei Aufträgen unter 250 EUR netto ist die Zahlung sofort fällig und erfolgt per Kartenzahlung. Bei Aufträgen über 250 EUR netto gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Skontoabzug. Bei Beauftragung von Angeboten über 1.000 EUR ist eine Vorkasse von 40% des Gesamtbetrages zu leisten. Die Vorauszahlung ist sofort und ohne Abzug fällig. Die Restzahlung ist gemäß der vereinbarten Zahlungsfrist zu leisten. Bei längeren Projekten, bei denen der Arbeitsaufwand in mehreren Phasen erfolgt, werden Wochenabrechnungenerstellt, die den tatsächlich erbrachten Aufwand widerspiegeln. Die Zahlung dieser Rechnungen erfolgt gemäß dem jeweiligen Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

b) Akzeptierte Zahlungsmethoden:

Kartenzahlung (für Aufträge unter 250 EUR) Banküberweisung Lastschrift (nach Vereinbarung) Weitere Zahlungsmethoden können nach Absprache ermöglicht werden.

3.4. Verzug und Mahngebühren

a) Verzugszinsen: Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

b) Mahnkosten: Sollte der Kunde nach Ablauf des Zahlungsziels von 14 Tagen weiterhin im Verzug sein, werden die folgenden Mahngebühren fällig: 1. Mahnung (nach 14 Tagen): 10 EUR, 2. Mahnung (nach weiteren 14 Tagen): 20 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

3.5. Rechnungsstellung und Abrechnung

a) Rechnungen werden in der Regel nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach Lieferung von Materialien erstellt und an die vom Kunden angegebene Adresse versendet oder per E-Mail zugestellt.

b) Bei langfristigen oder projektbezogenen Aufträgen können Teilrechnungen oder Zwischenabrechnungen gestellt werden. Diese sind ebenfalls innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.

3.6. Einspruch gegen Rechnungen

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Unstimmigkeiten oder Beanstandungen zu einer Rechnung innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert.

4. Liefer- und Leistungsbedingungen

4.1. Lieferzeiten und -fristen
a) Verbindliche und unverbindliche Fristen:
Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn die Lieferfähigkeit von Meister Adorf Elektro nicht durch unvorhersehbare Ereignisse oder durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Meister Adorf Elektro liegen, beeinträchtigt wird.
b) Angabe von Lieferzeiten:
Die in unseren Angeboten angegebenen Lieferzeiten oder Fertigstellungstermine beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Gegebenheiten und sind daher lediglich als Schätzwerte zu verstehen. Sollten sich aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. unvorhergesehene Verzögerungen bei Zulieferern oder unvorhersehbare technische Probleme), Änderungen an diesen Fristen ergeben, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert.

4.2. Übergabeort und Gefahrenübergang
a) Übergabeort:
Die Lieferung und Übergabe von Waren und Materialien erfolgt „ab Werk“ (meistens in den Geschäftsräumen von Meister Adorf Elektro) oder, wenn nichts anderes vereinbart wurde, direkt zum Installationsort beim Kunden. Der Übergabeort wird jeweils im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung konkret festgelegt.
b) Gefahrenübergang:
Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer anderen zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person oder Einrichtung übergeben wird.
Bei Selbstabholung durch den Kunden geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Kunden über.
Bei Lieferung durch Meister Adorf Elektro oder einen beauftragten Dritten geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einem von ihm benannten Empfänger über.

4.3. Lieferverzug
a) Verzögerungen und Mitteilungspflicht:
Sollte die Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streik, Verzögerungen bei Lieferanten) verzögert werden, wird Meister Adorf Elektro den Kunden unverzüglich über die voraussichtliche neue Lieferzeit informieren. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden nicht, Schadensersatz oder eine Vertragskündigung zu verlangen, es sei denn, die Verzögerung war durch Meister Adorf Elektro verschuldet.
b) Ansprüche des Kunden bei Lieferverzug:
Wird die Lieferung oder Leistung nicht innerhalb einer vereinbarten, festen Frist ausgeführt, hat der Kunde das Recht, nach einer schriftlichen Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung bleiben unberührt.
c) Erklärung der Lieferverzögerung:
Sollte die Verzögerung durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die Meister Adorf Elektro nicht zu vertreten hat, verursacht werden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Meister Adorf Elektro ist verpflichtet, dem Kunden unverzüglich von der Verzögerung zu berichten.

4.4. Nichtverfügbarkeit von Produkten oder Materialien
a) Mangelnde Verfügbarkeit:
Sollte ein Produkt oder Material nach Vertragsschluss nicht verfügbar sein, weil es von Zulieferern nicht mehr geliefert werden kann oder nicht mehr produziert wird, wird Meister Adorf Elektro den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung nicht innerhalb eines neuen, angemessen verlängerten Lieferzeitraums erfolgen kann.
b) Alternative Produkte oder Leistungen:
Sofern es dem Kunden zumutbar ist, kann Meister Adorf Elektro dem Kunden ein vergleichbares Produkt oder eine vergleichbare Leistung anbieten. Wenn der Kunde diese nicht akzeptiert, kann der Vertrag über das nicht verfügbare Produkt oder die nicht verfügbare Leistung aufgehoben werden.

4.5. Teillieferungen
Meister Adorf Elektro ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Teillieferungen gelten als selbständige Lieferungen, die gemäß den oben genannten Zahlungsbedingungen abgerechnet werden. Die Lieferung von Teillieferungen erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie für die Gesamtlieferung.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Meister Adorf Elektro. Der Kunde erwirbt das Eigentum an der Ware erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware einzeln oder zusammen mit anderen Waren oder Materialien geliefert wird.

5.2. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
a) Verarbeitung und Verbindung:
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten, zu verbinden oder zu vermischen. In diesem Fall bleibt Meister Adorf Elektro auch dann Eigentümer des verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Produkts, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Der Kunde verpflichtet sich, das verarbeitete oder kombinierte Produkt in einem Zustand zu halten, der Meister Adorf Elektro im Fall eines Rückgriffs die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ermöglicht.
b) Vermietung und Veräußern der Ware:
Der Kunde darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Eine Veräußern oder Vermietung der Ware an Dritte ist nur gestattet, wenn der Kunde sicherstellt, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf an Meister Adorf Elektro abgetreten werden. Die Ware darf ohne Zustimmung von Meister Adorf Elektro nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.

5.3. Abtretung der Forderungen aus Weiterverkäufen
a) Abtretung an Meister Adorf Elektro:
Im Falle eines Weiterverkaufs der Ware tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an Meister Adorf Elektro ab. Diese Abtretung gilt in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware und umfasst alle Nebenrechte. Der Kunde bleibt berechtigt, die abgetretene Forderung bis auf Widerruf einzuziehen. Meister Adorf Elektro kann den Widerruf jederzeit erklären, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
b) Mitteilungspflicht bei Weiterverkäufen:
Der Kunde ist verpflichtet, Meister Adorf Elektro auf Verlangen unverzüglich die Abtretung der Forderung gegenüber dem Dritten bekannt zu geben und die erforderlichen Unterlagen (z. B. Rechnungen) auszuhändigen.

5.4. Rücknahmerecht im Falle des Zahlungsverzugs
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, so ist Meister Adorf Elektro berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde gestattet Meister Adorf Elektro in diesem Fall den Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Ware befindet.

5.5. Verwertung der Ware
Wird die Vorbehaltsware von Meister Adorf Elektro zurückgenommen, kann diese entweder auf Kosten des Kunden veräußert oder auf andere Weise verwertet werden, um die offenen Forderungen zu begleichen. Etwaiger Überschuss aus der Verwertung wird dem Kunden nach Abzug der Rückhol- und Verwertungskosten gutgeschrieben.

6. Widerrufsrecht und Rückgaberecht (für Verbraucher)

6.1. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht gemäß § 355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Shop, Telefon, E-Mail) abgeschlossen wurde. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Bei mehreren Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Ware in Besitz genommen hat.

6.2. Ausübung des Widerrufsrechts
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Meister Adorf Elektro (Lutz Adorf, Franzstr. 28, 52064 Aachen, E-Mail: info@elektriker.ac, Tel.: 0176/32031172) durch eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Verbraucher kann dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Meister Adorf Elektro, Franzstr. 28, 52064 Aachen, E-Mail: info@elektriker.ac
Hiermit widerrufe(n) ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am / erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

6.3. Folgen des Widerrufs
Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat Meister Adorf Elektro dem Verbraucher alle Zahlungen, die der Verbraucher geleistet hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, zurückzuzahlen.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

6.4. Rücksendung der Ware
Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware oder ist beschädigt. In diesem Fall übernehmen wir die Rücksendekosten.

6.5. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
a) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
b) zur Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
c) zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
d) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
e) zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterkunft, Beförderung von Waren, Auto- oder Wohnmobilvermietung, Freizeitgestaltung, wenn der Vertrag für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum geschlossen wurde.

6.6. Verlust des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat (z. B. durch das Entsiegeln von Waren).

7. Gewährleistung und Mängelhaftung

7.1. Gesetzliche Mängelhaftungsrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für alle Lieferungen und Leistungen, die Meister Adorf Elektro an den Kunden erbringt, wird eine Gewährleistung auf die Freiheit von Mängeln zugesichert, die die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert der Ware oder Leistung beeinträchtigen.

7.2. Gewährleistung für Verbraucher (B2C)
a) Verjährungsfrist:
Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware oder der Erbringung der Leistung. Im Falle eines Mangels hat der Verbraucher das Recht, Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung zu verlangen.
b) Voraussetzungen und Rechte bei Mängeln:
Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich bei Meister Adorf Elektro zu rügen. Es gilt eine Frist von zwei Monaten nach Feststellung des Mangels, innerhalb derer der Verbraucher den Mangel anzeigen muss. Erfolgt dies nicht, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
c) Nacherfüllung und Rücktritt:
Schlägt die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Verbraucher nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

7.3. Gewährleistung für Unternehmer (B2B)
a) Verjährungsfrist:
Für Unternehmer beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung. Diese Frist kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen verlängert werden.
b) Untersuchungs- und Rügepflicht:
Unternehmer haben nach § 377 HGB eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Mängeln an Werkleistungen muss die Mängelrüge innerhalb von drei Werktagen nach Abnahme erfolgen.
c) Ausschluss der Gewährleistung:
Die Gewährleistung für Unternehmer ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Mängel beschränkt. Für Schäden, die durch normale Abnutzung oder unsachgemäße Verwendung entstehen, übernimmt Meister Adorf Elektro keine Gewährleistung.

7.4. Ausschlüsse und Beschränkungen der Gewährleistung
a) Bauseits gestellte Materialien:
Meister Adorf Elektro haftet nicht für Materialien, die der Kunde selbst zur Verfügung stellt. Insbesondere übernimmt Meister Adorf Elektro keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch die Verwendung von bauseits gelieferten Materialien entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Materialien mit den von uns gelieferten Komponenten kombiniert oder in Verbindung gebracht werden.
b) Gebrauchtwaren:
Für die Lieferung von Gebrauchtwaren oder gebrauchten Geräten wird die Gewährleistung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit bei Übergabe beschränkt. Jegliche Mängelansprüche sind auf die Beseitigung der Defekte beschränkt und verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung.
c) Forderungen aus Verschulden bei Vertragsschluss:
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Mängelhaftung wegen eines mangelhaften Werkes bestehen nur dann, wenn ein Mangel bei der Durchführung der Arbeiten von uns verursacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Informationen zu geben, die für die Feststellung und Beseitigung des Mangels erforderlich sind.

7.5. Haftung bei Schäden
Für Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemäße Handhabung oder falsche Anwendung der Ware oder der Dienstleistungen entstehen, haftet Meister Adorf Elektro nicht.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1. Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit
Die Haftung von Meister Adorf Elektro für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die aus der verspäteten Ausführung der Arbeiten, der Wahl von Materialien oder der Bereitstellung von Informationen resultieren, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

8.2. Ausnahmen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Eine Haftung von Meister Adorf Elektro besteht in vollem Umfang für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verursacht werden. Das gleiche gilt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheitdes Kunden oder Dritter durch Handlungen von Meister Adorf Elektro oder seinen Erfüllungsgehilfen.

8.3. Haftung bei unsachgemäßer Nutzung oder Veränderung durch Dritte
Die Haftung von Meister Adorf Elektro entfällt, wenn nach der Abnahme der Arbeiten oder Installation durch einen Dritten Eingriffe vorgenommen werden, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Installation beeinträchtigen. Insbesondere, wenn jemand anderes an den von Meister Adorf Elektro installierten Systemen oder Geräten rumgeschraubt hat, erlischt die Haftung für alle entstandenen Schäden, die durch diese Veränderungen oder Eingriffe verursacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen an der Installation ohne ausdrückliche Zustimmung von Meister Adorf Elektro zu unterlassen.

8.4. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Haftung von Meister Adorf Elektro für Sach- und Personenschäden ist auf die Höhe der Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Diese beträgt:
3.000.000 EUR für Sach- und Personenschäden,
100.000 EUR für Vermögensschäden.
Sollten die Schäden die genannten Deckungssummen überschreiten, haftet Meister Adorf Elektro nur bis zur Höhe dieser maximalen Deckungssumme. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.5. Haftung bei Schäden an bauseits gelieferten Materialien
Meister Adorf Elektro haftet nicht für Schäden an oder durch bauseits bereitgestellte Materialien oder Komponenten, sofern die Schäden nicht durch die Arbeit von Meister Adorf Elektro selbst verursacht wurden. Ebenso entfällt jede Haftung, wenn diese Materialien unsachgemäß gelagert, behandelt oder installiert wurden.

8.6. Haftung bei nicht ordnungsgemäßer Instandhaltung
Eine Haftung von Meister Adorf Elektro besteht nur für die Instandhaltung und Reparatur der von uns installierten Anlagen, wenn diese ordnungsgemäß gewartet und gepflegt wurden. Bei fehlender Wartung oder unsachgemäßer Handhabung durch den Kunden oder Dritte kann keine Haftung übernommen werden.

9. Datenschutz

9.1. Verweis auf die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Meister Adorf Elektro verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die Sie jederzeit auf unserer Website unter [URL einfügen] einsehen können.

9.2. Verarbeitung, Speicherung und Verwendung von Kundendaten
a) Erhebung und Verarbeitung:
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten, die Sie uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Verfügung stellen. Dies umfasst insbesondere:
Kontakt- und Stammdaten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Vertragsdaten (z. B. Aufträge, Rechnungen, Zahlungen)
Daten zur Durchführung von Dienstleistungen und Aufträgen (z. B. Angaben zu gelieferten Materialien, Zeitaufwände, technische Daten)
b) Zwecke der Verarbeitung:
Die von uns erhobenen Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet:
Vertragserfüllung und -abwicklung,
Kommunikation mit dem Kunden,
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. Rechnungslegung),
Marketing und Kundenbetreuung, sofern der Kunde zugestimmt hat.
c) Speicherung und Aufbewahrung:
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.

9.3. Speicherung von Daten in OneDrive
Die von uns erhobenen Kundendaten werden lokal und auf OneDrive gespeichert. OneDrive ist ein Cloud-Dienst von Microsoft, der es uns ermöglicht, Daten sicher zu speichern und zu verwalten. Die Speicherung in der Cloud erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorgaben und Sicherheitsmaßnahmen, die von Microsoft getroffen werden.

9.4. Zugriff Dritter auf sensible Daten
Für die Verwaltung und Bereitstellung unserer Online-Dienste (einschließlich sozialer Medien, E-Mail-Kommunikation, Server und Homepage) haben Dritte teilweise Zugriff auf bestimmte sensible Daten. Diese Dritten, wie z. B. unsere IT-Dienstleister und Hosting-Provider, haben vollen Zugriff auf die genannten Dienste und Daten, sind jedoch vertraglich verpflichtet, die Verschwiegenheit zu wahren und die Datenschutzvorgaben gemäß der DSGVO einzuhalten. Sie dürfen die Daten ausschließlich im Rahmen der von uns erbrachten Dienstleistungen verwenden und sind verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen.

9.5. Übermittlung von Daten an Dritte
Ihre Daten werden von uns grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich oder Sie haben uns ausdrücklich hierzu Ihre Zustimmung erteilt. In Fällen, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe von Daten besteht, erfolgt die Weitergabe gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen.

9.6. Rechte der betroffenen Personen
Im Hinblick auf die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten haben Sie folgende Rechte:
Auskunftsrecht: Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben.
Berichtigungsrecht: Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.
Löschungsrecht: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wenn diese auf der Grundlage berechtigter Interessen erfolgt.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie können verlangen, dass wir Ihnen die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an uns unter den angegebenen Kontaktdaten wenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Online-Streitbeilegung (für B2C-Verträge)

10.1. EU-Plattform für Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Diese Plattform ermöglicht es, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen, die im Online-Handel tätig sind, ohne die Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens beizulegen.
10.2. Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollte eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bestehen, erklären wir uns bereit, an diesem Verfahren teilzunehmen.

11. Kündigungs- und Rücktrittsrechte

11.1. Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Arbeiten zu kündigen. In diesem Fall gelten folgende Stornogebühren:
Kostenlose Stornierung: bis 7 Tage vor Arbeitsaufnahme
10% Stornogebühr: bis 5 Tage vor Arbeitsaufnahme
20% Stornogebühr: bis 3 Tage vor Arbeitsaufnahme

40% Stornogebühr: ab 3 Tage vor Arbeitsaufnahme
Sollte der Kunde die Arbeiten nach Beginn der Ausführung der Dienstleistung kündigen, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen. Zusätzlich wird der entgangene Gewinn von Meister Adorf Elektro berechnet. Der entgangene Gewinn wird auf mindestens 10% der Gesamtsumme des Vertrags festgelegt, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand der Kündigung.

11.2. Kündigung des Vertrages nach Aufnahme der Arbeiten
Nach Aufnahme der Arbeiten ist eine Kündigung durch den Kunden nur noch unter den folgenden Bedingungen möglich:
Erbrachte Leistungen sind vom Kunden vollständig zu bezahlen,
Entgangener Gewinn: Meister Adorf Elektro ist berechtigt, den entgangenen Gewinn durch die vorzeitige Kündigung zu berechnen, der mindestens 10% der Gesamtsumme des Vertrages entspricht.

11.3. Kündigungsrecht von Meister Adorf Elektro
Meister Adorf Elektro behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn der Kunde:
Mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät und nach einer angemessenen Frist keine Zahlung erfolgt,
Unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen an der Installation vornimmt, die die Sicherheit oder Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen,
Die Zusammenarbeit erheblich stört oder die Durchführung der Arbeiten unzumutbar macht.
Im Falle der Kündigung durch Meister Adorf Elektro nach Aufnahme der Arbeiten, hat der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen. Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn wird ebenfalls erhoben.

11.4. Besondere Regelungen für Elektroinstallationen
Da Elektroinstallationen besondere Anforderungen an Sicherheit und Funktionsfähigkeit stellen, bleibt der Anspruch auf die vollständige Zahlung für die bereits ausgeführten Arbeiten auch dann bestehen, wenn die Kündigung des Vertrags nach Beginn der Arbeiten erfolgt. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Kündigung ein Arbeitsaufwand oder Materialverbrauch verursacht wurde.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden

12.1. Bereitstellung von Zugang und Infrastruktur
Der Kunde ist verpflichtet, Meister Adorf Elektro alle erforderlichen Zugänge und Infrastrukturen zu den betroffenen Arbeitsbereichen bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere:
Zugang zu den Arbeitsbereichen, damit die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können,
Bereitstellung von Strom für den Betrieb der notwendigen Werkzeuge und Maschinen während der Ausführung der Arbeiten,
Bereitstellung von Wasser für Reinigungs- und Installationszwecke,
Bereitstellung eines funktionierenden WCs für die Mitarbeiter vor Ort.

12.2. Kosten bei fehlender Infrastruktur
Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind und zusätzliche Ressourcen wie ein Wasseranschluss, Stromanschlussoder Toilette von Meister Adorf Elektro organisiert werden müssen, trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung dieser Infrastruktur. Diese Kosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar.

12.3. Wartezeiten
Sollte der Kunde die notwendigen Bedingungen für die Ausführung der Arbeiten nicht rechtzeitig bereitstellen (z. B. durch fehlende Infrastruktur oder unvorhersehbare Verzögerungen), werden Wartezeiten als zusätzliche Arbeitszeit berechnet. Jede Stunde, die auf Grund der Verzögerung des Kunden nicht produktiv genutzt werden kann, wird mit einem Stundensatz laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

12.4. Begrenzung der Leistungen von Meister Adorf Elektro
Meister Adorf Elektro ist nicht verantwortlich für Arbeiten, die außerhalb des eigenen Leistungsspektrums liegen. Insbesondere übernimmt Meister Adorf Elektro keine Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Mauer- oder Putzarbeiten und ähnliche Tätigkeiten, die nicht ausdrücklich als Teil der Elektroinstallation vereinbart wurden. Sollten solche Arbeiten erforderlich sein, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich oder muss diese durch Dritte durchführen lassen.

12.5. Kooperationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind. Insbesondere muss der Kunde etwaige bestehende Mängel oder besondere Anforderungen, die während der Arbeiten auftreten können, frühzeitig mitteilen. Sollte der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann dies die Ausführung der Arbeiten verzögern und zusätzliche Kosten verursachen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

13. Fristen und Verjährung

13.1. Verjährungsfristen für Ansprüche
a) Für Verbraucher (B2C):
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im Sinne der Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware oder der Abnahme der Dienstleistung. Diese Frist gilt sowohl für Sachmängel als auch für Werkmängel. Bei Mängeln, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, hat der Kunde das Recht, Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
b) Für Unternehmer (B2B):
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware oder Abnahme der Dienstleistung gemäß den Regelungen der VOB/B (§ 13 VOB/B). Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt ausschließlich für Unternehmer und kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen verlängert werden.

13.2. Verjährung von Mängelansprüchen
a) Mängelrügen für Verbraucher:
Mängel sind von Verbrauchern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Mangels schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
b) Mängelrügen für Unternehmer:
Unternehmer haben gemäß § 377 HGB eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Unternehmer muss Mängel, die bei der Untersuchung der Ware oder Leistung erkennbar sind, innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung rügen. Spätestens nach drei Werktagen bei Werkleistungen nach Abnahme. Unterlässt der Unternehmer die Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt.

13.3. Verjährungsfrist für Haftungsansprüche
a) Für Ansprüche wegen Schäden:
Unabhängig von der Mängelhaftung verjähren alle Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel oder einer anderen Pflichtverletzung beruhen, nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften des BGB. Dies bedeutet, dass Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Person, die für den Schaden verantwortlich ist, verjähren. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung verlängern sich die Verjährungsfristen nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Für Unternehmer (B2B):
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche bei Unternehmern ist ebenfalls ein Jahr, wenn diese auf Mängeln beruhen, die im Rahmen eines Werkvertrages oder Kaufvertrages nach VOB/B geltend gemacht werden.

13.4. Ausschlussfristen für Gewährleistungsansprüche
Für Werkleistungen gelten im Rahmen der VOB/B besondere Ausschlussfristen:
Mängelansprüche verjähren, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Arbeiten gerügt wurden (insbesondere für Bau- und Elektroinstallationsarbeiten).
Mängelansprüche für Verbrauchsmaterialien (z. B. Ersatzteile) verjähren nach sechs Monaten.

13.5. Besondere Regelungen für Mängelansprüche bei Unternehmern
Für Unternehmerkunden gelten zusätzliche Regelungen:
Mängelansprüche sind nur dann geltend zu machen, wenn der Unternehmer alle zur Prüfung der Ware notwendigen Maßnahmen getroffen hat und die Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung, gerügt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt und der Unternehmer verliert sämtliche Mängelansprüche.

14. Höhere Gewalt (Force Majeure)

14.1. Definition von Höherer Gewalt
Unter höherer Gewalt (Force Majeure) verstehen wir unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Meister Adorf Elektro liegen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder erheblich verzögern. Hierzu zählen insbesondere:
Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, extreme Wetterbedingungen),
Pandemien und Epidemien (z. B. COVID-19 oder andere gesundheitliche Krisen),
Vandalismus oder mutwillige Zerstörung von Anlagen, Geräten oder Infrastruktur durch Dritte,
Fahrlässige oder vorsätzliche Eingriffe Dritter, die die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen beeinträchtigen (z. B. Diebstahl von Material, Sabotage),
Behördliche Eingriffe, Krieg oder Terrorakte,
Streiks und Arbeitskämpfe, die die Ausführung der Arbeiten verhindern oder erheblich verzögern,
Unvorhersehbare Lieferengpässe bei Zulieferern oder Materialmangel, die aufgrund von wirtschaftlichen oder logistischen Herausforderungen auftreten.

14.2. Auswirkungen der Höherer Gewalt auf die Vertragserfüllung
a) Verzögerungen und Aussetzung der Leistung:
Kommt es zu einem der oben genannten Ereignisse, wird die Frist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Meister Adorf Elektro für die Dauer der Verzögerung verlängert. Diese Fristverlängerung gilt auch dann, wenn das Ereignis nicht direkt die eigene Tätigkeit betrifft, aber die Ausführung des Auftrags durch Lieferengpässe, nicht verfügbare Materialien oder Dienstleistungen von Dritten verzögert wird.
b) Keine Haftung für Verspätungen:
Meister Adorf Elektro haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von vertraglichen Leistungen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Dies gilt für alle von uns erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung von Veranstaltungsinfrastruktur und der Stromversorgung durch Generatoren und Verteileranlagen.
c) Mitteilungspflicht:
Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt verpflichtet sich Meister Adorf Elektro, den Kunden unverzüglich schriftlich zu informieren und einen neuen voraussichtlichen Termin für die Leistungserbringung zu nennen.

14.3. Besondere Regelungen für Veranstaltungsinfrastruktur und Stromversorgung
Für die Bereitstellung von Strom über Generatoren und Verteilern im Rahmen von Veranstaltungen gelten besondere Regelungen:
a) Verfügbarkeit von Stromquellen:
Falls höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände (z. B. Störungen der Generatoren durch extreme Wetterbedingungen, technischen Defekt oder Vandalismus) dazu führen, dass die Stromversorgung nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann, wird der Kunde unverzüglich informiert. In diesen Fällen wird die Leistung im Rahmen des Zumutbaren wiederhergestellt, jedoch können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
b) Technische und logistische Unwägbarkeiten:
Bei Veranstaltungen, bei denen Meister Adorf Elektro Veranstaltungsinfrastruktur zur Verfügung stellt, einschließlich der Stromversorgung durch Generatoren, übernehmen wir keine Haftung für technische Störungen oder Ausfälle, die durch unvorhersehbare Umstände wie oben beschrieben (z. B. durch Eingriffe Dritter, Sabotage oder natürliche Ereignisse) verursacht werden. In diesen Fällen wird die Leistung im Rahmen des Zumutbaren wiederhergestellt, jedoch können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

14.4. Vertragliche Anpassung bei Höherer Gewalt
Sollten die Auswirkungen von höherer Gewalt dazu führen, dass die Vertragserfüllung für einen längeren Zeitraum als sechs Wochen unmöglich ist oder erhebliche Änderungen erforderlich machen, ist sowohl der Kunde als auch Meister Adorf Elektro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche entstehen.

14.5. Kundenspezifische Anforderungen und Flexibilität
Da Veranstaltungen besondere Anforderungen an die Infrastruktur und Versorgung stellen können, wird der Kunde aufgefordert, in seinen Planungen eine gewisse Flexibilität einzuplanen, um auf mögliche unvorhersehbare Umstände oder technische Probleme reagieren zu können. In diesem Zusammenhang ist der Kunde bereit, bei Ereignissen höherer Gewalt alternative Lösungen in Betracht zu ziehen, die von Meister Adorf Elektro vorgeschlagen werden.

15. Besondere Bedingungen für spezifische Dienstleistungen

15.1. Montage und Reparatur von Elektroinstallationen
a) Leistungsumfang und Vereinbarungen:
Die Durchführung von Montagearbeiten oder Reparaturen erfolgt gemäß den vereinbarten Leistungsbeschreibungen im Vertrag. Wenn keine spezifische Leistungsbeschreibung vereinbart wurde, erfolgt die Arbeit nach den allgemeinen Standards der Elektrotechnik, insbesondere nach den gültigen DIN-Normen und VDE-Vorschriften.
b) Zugang und Arbeitsumgebung:
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Montage- oder Reparaturarbeiten den notwendigen Zugang zu den Installationsbereichen zu gewähren. Die Arbeitsumgebung muss sicher und frei von Hindernissen sein, die die Arbeit verzögern oder gefährden könnten. Wenn während der Arbeiten zusätzliche Anforderungen oder Änderungen erforderlich werden, wird der Kunde unverzüglich informiert und etwaige zusätzliche Kosten werden ihm in Rechnung gestellt.
c) Verantwortung für Materialien und Geräte:
Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde alle notwendigen Materialien (z. B. Kabel, Steckdosen, Geräte) zur Verfügung. Meister Adorf Elektro übernimmt keine Haftung für Materialien, die vom Kunden bereitgestellt wurden, insbesondere für Mängel oder Fehlfunktionen dieser Materialien.

15.2. Notdienst für technische Dienstleistungen
a) Verfügbarkeit:
Meister Adorf Elektro bietet einen Notdienst für dringende technische Dienstleistungen, insbesondere für Reparaturenan Elektroinstallationen, die nicht warten können. Der Notdienst umfasst insbesondere:
Notfallreparaturen an Stromversorgung und Elektroanlagen,
Behebung von Sicherheitsmängeln und Störungen, die den Betrieb gefährden.
b) Leistungen des Notdienstes:
Die Notdienstleistungen werden nach Dringlichkeit durchgeführt und erfolgen außerhalb der regulären Arbeitszeiten, falls erforderlich. Die Leistungen werden zum üblichen Stundensatz, jedoch mit einem Zuschlag für Notdienste berechnet. Der Zuschlag beträgt in der Regel 50% des üblichen Stundensatzes für Arbeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Werktage von 18:00 bis 08:00 Uhr und an Wochenenden/Feiertagen) durchgeführt werden.
c) Verfügbarkeit von Ersatzteilen:
Für Notdienstleistungen, bei denen Ersatzteile benötigt werden, ist Meister Adorf Elektro bemüht, die notwendigen Teile schnell zu beschaffen. Sollte es aufgrund von Lieferengpässen oder unvorhersehbaren Umständen zu Verzögerungen kommen, wird der Kunde unverzüglich informiert. Ersatzteile, die vom Kunden gewünscht oder bereitgestellt werden, können zusätzliche Kosten verursachen.
d) Zahlung des Notdienstes:
Die Zahlung für Notdienstleistungen ist nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung, die neben den Arbeitskosten auch den Zuschlag sowie etwaige Materialkosten beinhaltet.

15.3. Haftung bei Notdiensten
Meister Adorf Elektro haftet für Schäden, die durch den Notdienst verursacht werden, nur dann, wenn diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen zurückzuführen sind. Für Schäden, die durch unvorhersehbare Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (z. B. technische Mängel an Geräten des Kunden), entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

15.4. Besondere Sicherheitsvorkehrungen für Notdienste
Bei der Durchführung von Notdienstarbeiten hat Meister Adorf Elektro besonders auf Sicherheitsvorschriften zu achten, um Gefährdungen für den Kunden und die durchgeführten Arbeiten zu vermeiden. Sollte der Kunde die Sicherheitsvorkehrungen nicht gewährleisten oder die Notfallmaßnahmen behindern, behält sich Meister Adorf Elektro vor, den Notdienst abzubrechen und vom Vertrag zurückzutreten.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn sich in der Durchführung des Vertrages eine Lücke ergibt, die einer Regelung bedarf.

16.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Meister Adorf Elektro in Aachen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand, wenn dieser nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zutreffend ist.

16.3. Individuelle Absprachen und Vorrang vor den AGB
Abweichende, ergänzende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich getroffen und von beiden Parteien unterzeichnet wurden. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und individuellen Vereinbarungen, haben die individuellen Absprachen Vorrang.

16.4. Vertragssprache und Kommunikation
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Erklärungen, Mitteilungen und Benachrichtigungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgen, müssen in schriftlicher Form übermittelt werden, es sei denn, eine andere Form wurde ausdrücklich vereinbart.